Guter Rat ist nicht umsonst. Regelmäßig lohnt es sich, Geld für einen Rechtsanwalt zu investieren. Nur so ist sichergestellt, dass sämtliche bestehenden Ansprüche geltend gemacht werden, man also kein Geld verschenkt. Umgekehrt kann anwaltlicher Rat einen davor bewahren, aussichtslose Rechtsstreite zu führen und hierdurch unnötige Kosten zu verursachen.
Die Höhe des anwaltlichen Honorars wird oft überschätzt. Deshalb spreche ich mit meinen Mandanten hierüber schon zu Beginn der Zusammenarbeit. Regelmäßig rechne ich auf Grundlage der Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Daneben ist aber auch die Vereinbarung von Stunden- oder Pauschalhonoraren möglich. Für die außergerichtliche Beratung ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zwischenzeitlich ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann bei Vorliegen gewisser persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen ein Anspruch auf staatliche Beratungs-, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe bestehen.