Im Bereich Arbeitsrecht richtet sich mein Beratungsangebot an sämtliche, am Arbeitsleben beteiligten Personengruppen. Hauptschwerpunkt bildet hier das sog. Individualarbeitsrecht. Hierzu gehört die Beratung und Vertretung bei Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Berufsbildungsverträgen, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, bei der betrieblichen Altersversorgung, dem Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen. Aber auch im kollektiven Arbeitsrecht, welches Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht umfasst, stehe ich zur Verfügung.
Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, zügig zu handeln, da zahlreiche, teilweise sehr kurze Fristen laufen. Nur beispielhaft seien hier zwei der wichtigsten Fälle genannt:
- Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, so muss er innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
- Im Arbeitsrecht gelten häufig sog. Verfallfristen, die sich entweder aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Durch diese Fristen erlöschen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oft in wesentlich kürzerer Zeit, als sie nach allgemeinen gesetzlichen Regeln verjähren.
Ansprechen können Sie mich insbesondere zu folgenden Themen:
- Prüfung und Entwurf von Arbeitsverträgen
- Kündigung, fristlose und fristgerechte
- Änderungskündigung
- Abmahnung
- Versetzung, Umsetzung
- Zahlung von Lohn und Gehalt
- Urlaub, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
- Überstunden
- Ausbildungsverträge
- Mutterschutz
- Schutz Schwerbehinderter
- Zeugnis, Zwischenzeugnis
- Aufhebungsvertrag